Günstige Übersetzung
Ihres Notenspiegels

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Unsere Über­set­zer sind vom Amts­gericht be­stellt und kön­nen daher eine ad­äqua­te Über­set­zung Ihres Noten­spiegels er­stellen, der von allen Ämtern und Be­hörden an­erkannt wird.

Ge­ben Sie Ihre An­frage ein­fach in das nach­stehende Formular ein. Sie er­halten An­gebote von kom­petenten Über­setzungs­büros und – bis auf die Übersetzung selbst – ist alles ganz kostenlos und unverbindlich.

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